Allgemeine Geschäftsbedingungen - Stripperin-Girlstrip-Frankfurt

Die Vermittlung wird von Stripperin-Girlstrip-Frankfurt (nachfolgend Agentur genannt) betrieben: Event Agentur, Tscheremissin Viktor, Hirschenbergstr.11, 66128 Saarbrücken, Telefon: 0176-94070967, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

  • Geltungsbereich
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Vertragsbeziehung zwischen Stripperin-Girlstrip-Frankfurt und ihren Kunden. Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende oder widersprüchliche Bedingungen des Kunden werden nur berücksichtigt, wenn Stripperin-Girlstrip-Frankfurt diesen ausdrücklich in Textform (§ 126b BGB) zugestimmt hat.

  • Änderungen und Ergänzungen
    Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB sowie Abweichungen von der Schriftform bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Mündliche Nebenabreden sind nicht gültig.

  • Vertragsbestandteil
    Mit Abschluss des Vertrages werden diese AGB Bestandteil desselben. Der Kunde erklärt durch die Buchung, dass er die AGB gelesen, verstanden und akzeptiert hat.

§ 1 Vertragsabschluss / Auftragsbestätigung / Auftragsstornierung

1.1 Zustandekommen des Vertrags

  1. Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Nach Übermittlung einer Anfrage erhält der Kunde ein Angebot mit den Konditionen für den gewünschten Künstler und die entsprechende Darbietung. Die Anfrage kann über das Anfrageformular auf der Webseite, telefonisch, per SMS oder WhatsApp gestellt werden. Die Agentur unterbreitet das Angebot per E-Mail, telefonisch, per SMS oder WhatsApp.

  2. Ein Vermittlungsvertrag wird wirksam, sobald der Kunde das vollständig ausgefüllte Buchungsformular über die Webseite einreicht, den zuvor vereinbarten Gesamtbetrag angibt und die Buchungsbedingungen der Agentur akzeptiert. Alternativ kann die Buchung auch telefonisch, per SMS oder WhatsApp erfolgen. In jedem Fall wird der Vertrag durch eine Bestätigung der Agentur (z. B. per E-Mail, telefonisch, per SMS oder WhatsApp) rechtsverbindlich.

  3. Eine Buchung darf nur von einer volljährigen und geschäftsfähigen Person vorgenommen werden. Mit dem Absenden des Buchungsformulars bestätigt der Kunde ausdrücklich, dass er diese Voraussetzungen erfüllt.

1.2 Vertragsbestätigung

  1. Sollte der Kunde keine Bestätigung des Vertrags (z. B. per E-Mail, telefonisch, per SMS oder WhatsApp) erhalten, etwa aufgrund technischer Probleme oder einer falschen E-Mail-Adresse, ist er verpflichtet, die Agentur umgehend telefonisch oder per E-Mail zu informieren. In diesem Fall wird die Bestätigung erneut zugesandt. Der Kunde wird gebeten, auch den Spam-Ordner zu überprüfen, falls die Buchungsbestätigung dorthin verschoben wurde.

1.3 Abweichungen des Preises im Buchungsformular

Der Kunde ist verpflichtet, den tatsächlich laut Angebot zu entrichtenden Preis korrekt anzugeben. Sollte der Kunde ohne vorherige Angebotseinholung einen unzutreffenden, insbesondere zu niedrigen Betrag im Buchungsformular eintragen, ist die Agentur berechtigt, den korrekten Preis nachträglich einzufordern.

In diesem Fall wird der Kunde von der Agentur über den korrigierten Preis informiert. Der Kunde hat anschließend die Möglichkeit:

  • Den korrigierten Preis zu akzeptieren und die Buchung fortzusetzen.

  • Die Buchung zu stornieren:

    • Eine kostenfreie Stornierung durch den Kunden ist jedoch nur möglich, wenn die Preisdifferenz erheblich ist und der Kunde nicht mit einer solchen Abweichung rechnen konnte.

    • Andernfalls gelten die üblichen Stornobedingungen der Agentur.

Die Agentur behält sich zudem das Recht vor, Buchungen, bei denen der angegebene Preis erheblich von dem tatsächlich fälligen Preis abweicht, einseitig zu stornieren. In diesem Fall entstehen dem Kunden keine zusätzlichen Kosten.

1.4 Inhalt der Auftragsbestätigung

Die schriftliche Auftragsbestätigung muss alle wesentlichen Details der Veranstaltung enthalten. Dazu gehören das Datum, die Uhrzeit, der Veranstaltungsort (mit vollständiger Adresse), das vereinbarte Honorar sowie die Anzahl der gebuchten Künstler. Falls vereinbart, sind auch die Namen der Künstler anzugeben. Der Kunde erkennt an, dass die Informationen auf dem Profil der Künstlerin/des Künstlers (z. B. Haarfarbe, Tattoos, Fotos) nicht mit dem aktuellen Erscheinungsbild übereinstimmen müssen. Dies liegt daran, dass die veröffentlichten Bilder nicht ständig aktualisiert werden und die Künstlerin/der Künstler ihr/sein äußeres Erscheinungsbild verändern kann.

1.5 Stornierung des Auftrags - Stornogebühren

Die Buchung einer Künstlerin/eines Künstlers für einen vom Kunden festgelegten Veranstaltungstermin ist eine Dienstleistung im Bereich der Freizeitgestaltung, die auf die Erbringung zu einem bestimmten Termin gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgerichtet ist. Aus diesem Grund besteht für den Kunden, auch wenn er Verbraucher ist, kein gesetzliches Widerrufsrecht.

Im Falle einer Stornierung des Auftrags werden folgende Gebühren vereinbart, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde. Eine Stornierung ist in Textform (wie beispielsweise per E-Mail, Brief oder SMS) an die Agentur zu übermitteln. Die Stornierung ist ausschließlich nach schriftlicher Bestätigung durch die Agentur akzeptiert.

Stornobedingungen:

  • Mehr als 30 Tage vor der Veranstaltung (einschließlich längerer Zeiträume, wie z. B. ein Jahr), : 35 % des vereinbarten Betrages zur Deckung administrativer Kosten.

  • 30 bis 15 Tage vor der Veranstaltung: 40 % der Gesamtrechnungssumme.

  • 14 bis 10 Tage vor der Veranstaltung: 50 % der Gesamtrechnungssumme.

  • Weniger als 10 Tage vor der Veranstaltung: 100 % der Gesamtrechnungssumme (Ausfallgebühr).

Zahlung der Stornogebühr: Die Stornogebühr ist innerhalb von 7 Tagen nach der Bestätigung der Stornierung durch die Agentur auf das angegebene Konto der Agentur zu überweisen.

Ausnahme: Der Kunde hat das Recht nachzuweisen, dass der Agentur, dem Künstler oder der Künstlerin kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Verschiebung des Auftritts: Sollte der Kunde den Auftritt verschieben oder innerhalb von 12 Monaten nachholen und der ursprünglich gebuchte Künstler verfügbar sein, werden die Stornokosten vollständig auf den Ersatztermin angerechnet. Ist der Künstler nicht verfügbar, erfolgt keine Rückerstattung.

1.6 Stornierungsbedingungen bei außergewöhnlichen Umständen

  1. Eine Stornierung der Stripshow aufgrund außergewöhnlicher Umstände wie fehlender behördlicher Genehmigung, Todesfall in der Familie, Unfällen, Rohrbrüchen oder vergleichbarer Ereignisse entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der anfallenden Stornierungskosten.

  2. Dem Kunden wird jedoch die Möglichkeit eingeräumt, die Veranstaltungsräumlichkeiten innerhalb eines Umkreises von 5 Kilometern zu verlegen, sofern dies für den Künstler/die Künstlerin zumutbar ist. Dabei müssen Datum und Uhrzeit der Veranstaltung unverändert bleiben. Eine Verlegung des Veranstaltungsortes um mehr als 5 Kilometer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Stripperin-Girlstrip-Frankfurt und kann zusätzliche Kosten verursachen, über die der Kunde vorab informiert wird.

1.7 Einwilligung zur Datenverarbeitung

Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten (z. B. Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) für die Buchungsabwicklung und Kommunikation verarbeitet werden. Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Zweck der Verarbeitung:

  • Bearbeitung von Buchungsanfragen.

  • Organisation und Durchführung der gebuchten Veranstaltung.

  • Weitergabe der Daten an Künstler oder Dienstleister, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.

Rechte des Kunden:

  • Der Kunde kann jederzeit Auskunft über die gespeicherten Daten verlangen, deren Berichtigung oder Löschung beantragen sowie der Verarbeitung widersprechen, soweit diese auf Grundlage einer Einwilligung erfolgt.

Die vollständige Datenschutzerklärung der Agentur ist auf der Webseite verfügbar und enthält detaillierte Informationen zu den Verarbeitungszwecken und Rechten.

§ 2 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, um einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung sicherzustellen. Dazu gehören insbesondere folgende Pflichten:

1. Telefonische Erreichbarkeit

Der Auftraggeber oder eine von ihm benannte Kontaktperson muss am Tag der Veranstaltung ganztägig telefonisch auf der angegebenen Mobilfunknummer erreichbar sein.

  • Der Künstler wird den Auftraggeber oder die Kontaktperson am Veranstaltungstag anrufen, um letzte Absprachen zu treffen.

  • Sollte der Auftraggeber oder die Kontaktperson nicht erreichbar sein, ist der Auftraggeber verpflichtet, der Agentur eine weitere Ansprechperson mit Mobilfunknummer zu benennen.

  • Falls der Kunde oder die Kontaktperson beim Eintreffen des Künstlers nicht erreichbar ist, das Mobiltelefon ausgeschaltet bleibt oder kein Empfang besteht, gilt eine Wartezeit von maximal 15 Minuten. Danach wird die Buchung storniert, und der Kunde ist verpflichtet, 100 % des Gesamtpreises zu zahlen.

  • Sollte der Künstler die Kontaktperson aufgrund einer falschen oder unvollständigen Telefonnummer nicht erreichen können, gilt die Buchung ebenfalls als storniert.

2. Angaben zum Veranstaltungsort

Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Agentur die vollständige Adresse des Veranstaltungsortes mitzuteilen.

  • Sollte der Veranstaltungsort keine spezifische Adresse haben (z. B. bei einem abgelegenen Grundstück), muss der Auftraggeber eine detaillierte Anfahrtsbeschreibung, eine Anfahrtsskizze, genaue GPS-Koordinaten oder den Standort über Google Maps bereitstellen.

  • Unzureichend beschriebene oder schwer zugängliche Orte, die die Anreise des Künstlers verhindern, können zur Stornierung führen. In diesem Fall bleibt der Auftraggeber verpflichtet, die volle Vergütung zu zahlen.

3. Angaben bei der Buchung

Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Buchung alle erforderlichen Angaben vollständig und korrekt zu machen. Diese umfassen insbesondere:

  1. Datum und Uhrzeit der Veranstaltung.

  2. Vollständige Adresse des Veranstaltungsortes.

  3. Kontaktdaten einer vor Ort erreichbaren Person.

  4. Details zur Veranstaltung und etwaige besondere Anforderungen.

Folgen bei fehlerhaften Angaben

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Angaben im Buchungsformular wahrheitsgemäß und vollständig zu machen. Unrichtige oder irreführende Angaben, die zu einer Absage des Auftritts führen (z. B. im Falle einer Scheinbuchung), werden von der Agentur streng geahndet.

In solchen Fällen bleibt der Auftraggeber verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu zahlen, es sei denn, er weist nach, dass der Agentur dadurch kein oder nur ein geringer Schaden entstanden ist.

Die Agentur behält sich in solchen Fällen das Recht vor:

  1. Strafanzeige zu erstatten, falls ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt (z. B. bei einer Scheinbuchung), und

  2. dem Auftraggeber sämtliche entstandenen Kosten, einschließlich Ausfall- und Bearbeitungskosten, in Rechnung zu stellen.

Die Agentur wird den Auftraggeber über die entstehenden Kosten und gegebenenfalls eingeleitete rechtliche Schritte schriftlich informieren.

4. Parkmöglichkeiten

Der Auftraggeber muss sicherstellen, dass der Künstler eine kostenlose Parkmöglichkeit in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsortes nutzen kann.

  • Ein Fußweg von mehr als 500 Metern gilt als unzumutbar.

  • Falls eine kostenfreie Parkmöglichkeit nicht verfügbar ist, trägt der Auftraggeber die entstandenen Parkgebühren.

5. Zugang zum Veranstaltungsort

Der Künstler muss mindestens 45 Minuten vor Beginn der Veranstaltung Zugang zum Veranstaltungsort erhalten, um sich angemessen vorbereiten zu können.

  • Der Auftraggeber muss sicherstellen, dass der Künstler bei kostenpflichtigen Veranstaltungen freien Eintritt erhält.

6. Umkleidemöglichkeiten und Auftrittsfläche

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Künstler eine geeignete Umkleidemöglichkeit bereitzustellen:

  • Diese muss sich in der Nähe des Veranstaltungsortes befinden, trocken, sauber und abschließbar sein, um die Privatsphäre des Künstlers zu gewährleisten.

  • Die Auftrittsfläche muss trocken, sauber und sicher sein.

  • In der kalten Jahreszeit muss der Veranstaltungsort angemessen beheizt sein.

7. Genehmigungen

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, alle für die Veranstaltung erforderlichen behördlichen Genehmigungen rechtzeitig einzuholen.

8. Alternative Anreisemöglichkeiten

Sollte die Anreise aufgrund unvorhergesehener Umstände wie Demonstrationen, Großveranstaltungen oder Straßensperrungen nicht möglich sein, ist der Auftraggeber verpflichtet, eine alternative und zumutbare Anreisemöglichkeit für den Künstler bereitzustellen.

9. Tonwiedergabeanlage

Der Auftraggeber stellt eine funktionsfähige Tonwiedergabeanlage bereit, die Musik von einem USB-Stick, Bluetooth oder einer CD abspielen kann.

  • Sollte eine solche Anlage nicht verfügbar sein, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Agentur vorab darüber zu informieren.

  • Falls der Künstler vor Ort vorhandene Musik nutzen muss, erkennt der Auftraggeber an, dass dies die Qualität oder Dauer der Darbietung beeinträchtigen kann. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Preisminderung.

10. Folgen bei Nichterfüllung

Sollte der Auftraggeber seinen genannten Verpflichtungen nicht nachkommen und dies zu Beeinträchtigungen des Auftritts führen oder den Künstler daran hindern, die Show wie vereinbart durchzuführen oder abbrechen zu müssen, bleibt der Auftraggeber verpflichtet, 100 % des Gesamtpreises zu zahlen, sofern dies auf seine Pflichtverletzung zurückzuführen ist.

§ 3 Regelungen für Künstler / Ersatzkünstler

1. Ersatzkünstler

Im Falle eines kurzfristigen Ausfalls der gebuchten Künstlerin oder des gebuchten Künstlers aufgrund von Krankheit, unvorhergesehenen Ereignissen (z. B. Unfällen, Glatteis, politischen Unruhen, Orkanen) oder vergleichbaren Gründen, behält sich die Agentur das Recht vor, einen Ersatzkünstler nach eigenem Ermessen zu stellen. Die Agentur ist bemüht, einen Ersatzkünstler bereitzustellen, der die wesentlichen Anforderungen des ursprünglich vereinbarten Künstlers erfüllt. Abweichungen in äußeren Merkmalen wie Alter, Aussehen oder Stil begründen keinen Anspruch auf Preisminderung oder Rückerstattung, sofern die vertraglich vereinbarten Leistungen erbracht werden.

2. Information über Ausfälle

  1. Die Agentur verpflichtet sich, den Kunden über Ausfälle gebuchter Künstler so früh wie möglich zu informieren. Bei kurzfristigen Ausfällen kann es jedoch aufgrund unvorhersehbarer Umstände dazu kommen, dass der Kunde nicht rechtzeitig über den Ausfall und die Bereitstellung eines Ersatzkünstlers informiert wird.

  2. In einigen Fällen wird der Kunde direkt vom Ersatzkünstler über den Ausfall des ursprünglich gebuchten Künstlers informiert. Akzeptiert der Kunde den Ersatzkünstler, bleibt die Buchung verbindlich bestehen. Lehnt der Kunde den Ersatzkünstler ab, hat er die Agentur unverzüglich zu kontaktieren, damit diese sich um eine geeignete Alternative bemühen kann.

  3. Sobald der Kunde den Ersatzkünstler akzeptiert, ist eine Erstattung oder ein Preisnachlass ausgeschlossen, es sei denn, die Agentur hat den Ausfall vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

3. Stornierung durch die Agentur

Die Agentur behält sich das Recht vor, den Auftrag bei einem Ausfall des Künstlers zu stornieren, ohne dass hierfür Kosten für die Agentur entstehen. Sollte ein Ersatzkünstler gestellt werden und der Kunde diesen akzeptieren, bleibt der vertraglich vereinbarte Betrag zahlungspflichtig. Lehnt der Kunde den Ersatzkünstler ab, werden bereits gezahlte Beträge entweder vollständig erstattet oder – nach Wahl des Kunden – in Form eines Gutscheins gutgeschrieben. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, sofern die Stornierung nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Agentur verursacht wurde.

4. Ausschluss von Rückerstattungen

Eine Reduzierung oder Rückerstattung des Betrages ist ausgeschlossen, sofern der Ersatzkünstler die vereinbarten Leistungen im Wesentlichen erfüllt. Abweichungen in persönlichen Merkmalen wie Alter, Aussehen oder Stil begründen keinen Anspruch auf Minderung oder Rückerstattung.

5. Haftung der Agentur

Die Haftung der Agentur ist ausgeschlossen, sofern der Ausfall des ursprünglichen Künstlers auf unvorhersehbaren Ereignissen beruht und die Agentur alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um einen Ersatz zu stellen.
Weitergehende Schadensersatzansprüche des Kunden sind nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch die Agentur möglich.

§ 4 Handhabung von Buchungen während Pandemien

1. Verantwortung des Auftraggebers bei pandemiebedingten Stornierungen:

Bei einer Buchung während einer laufenden oder angekündigten Pandemie sind beide Vertragsparteien verpflichtet, im Falle von behördlichen Einschränkungen oder Verboten eine einvernehmliche Lösung zu finden. Dazu gehören insbesondere:

  1. Die Verschiebung der Veranstaltung auf einen späteren Zeitpunkt,

  2. Oder, falls keine andere Lösung möglich ist, die Ausstellung eines Gutscheins, der zu einem späteren Zeitpunkt eingelöst werden kann. Die Gültigkeit des Gutscheins beträgt 6 Monate ab dem Datum der Erstellung.

Eine uneingeschränkte Zahlungspflicht des Auftraggebers ist ausgeschlossen, sofern die Veranstaltung aufgrund von behördlichen Maßnahmen nicht durchgeführt werden kann. Der Auftraggeber bleibt jedoch verpflichtet, sich über aktuelle gesetzliche Bestimmungen und mögliche Einschränkungen eigenständig zu informieren.

2. Umsetzung von Sicherheits- und Vorsichtsmaßnahmen:

Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche gesetzlichen und behördlichen Sicherheits- und Vorsichtsmaßnahmen am Veranstaltungsort vollständig und korrekt umzusetzen. Dazu zählen unter anderem:

  1. Einhaltung des vorgeschriebenen Mindestabstands,

  2. Tragen von Schutzmasken,

  3. Bereitstellung von Desinfektionsmitteln, sowie

  4. Beachtung weiterer bundes- und landesspezifischer Vorgaben.

3. Schutz von Gästen und Künstler/in:

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass sowohl die Gäste als auch der/die Künstler/in angemessen geschützt sind. Dies umfasst die Einhaltung der oben genannten Maßnahmen sowie das Treffen zusätzlicher Vorsichtsmaßnahmen, falls dies erforderlich ist.

4. Einholung des Einverständnisses der Gäste:

Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Einverständnis aller anwesenden Gäste zur Durchführung der geplanten Showeinlage einzuholen. Gäste, die ihr Einverständnis verweigern oder gesundheitliche Bedenken äußern, insbesondere wenn sie zur Risikogruppe gehören, sind von der Teilnahme an der Showeinlage ausgeschlossen.

§ 5 Feuervorführungen / Feuerdarbietungen

1. Genehmigungen für Feuervorführungen:

Feuervorführungen auf privaten Grundstücken bedürfen keiner behördlichen Anmeldung. Wird eine solche Show jedoch auf öffentlichen Flächen (z. B. Marktplätzen, Fußgängerzonen) durchgeführt, ist der Veranstalter verpflichtet, die erforderlichen Genehmigungen rechtzeitig beim zuständigen Ordnungsamt einzuholen.

2. Voraussetzungen für Indoor-Feuershows:

Bei Indoor-Feuershows muss der Veranstaltungsort die folgenden Bedingungen erfüllen:

  1. Ausreichend hohe Decken,

  2. Eine unmittelbare Umgebung des Auftrittsortes, die frei von entflammbaren Materialien ist, und

  3. Gute Belüftung, um Überhitzung oder Sauerstoffmangel während der Vorstellung zu vermeiden.

3. Haftungsausschluss:

Der Dienstleister und die Agentur haften nicht für Schäden an brennbaren Gegenständen (z. B. Dekorationen, Musikanlagen, Möbel oder technische Geräte), die entgegen den vereinbarten Sicherheitsanforderungen im Wirkungsbereich der Show platziert werden.

4. Sicherheitsabstände:

Das Einhalten der Sicherheitsabstände für das Publikum, Mitwirkende und unbeteiligte Personen ist zwingend erforderlich. Die Verantwortung hierfür liegt beim Veranstalter oder einer von ihm beauftragten Person.

§ 6 Wichtige Rechte und Pflichten im Umgang mit Künstlern

1. Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Künstler:

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Persönlichkeitsrechte der engagierten Künstlerinnen und Künstler zu achten. Dies umfasst den respektvollen Umgang und die Vermeidung jeglicher Handlungen, die die Würde oder Integrität der Künstler verletzen könnten. Die Einhaltung dieser Rechte ist nicht nur ethisch, sondern auch rechtlich bindend.

2. Terminverschiebungen und Verspätungen:

Aufgrund eines engen Terminplans kann es vorkommen, dass die Künstlerinnen oder Künstler nicht exakt zum festgelegten Zeitpunkt mit ihrer Darbietung beginnen können. Der Auftraggeber erklärt sich bereit, eine Verschiebung des Showbeginns um bis zu 60 Minuten früher oder später als geplant zu akzeptieren. Davon ausgenommen sind Auftritte, die an speziellen Veranstaltungsorten wie Limousinen oder Partybussen stattfinden, bei denen Pünktlichkeit zwingend erforderlich ist.

3. Haftung für Sachschäden:

Die Künstlerinnen, Künstler und die Agentur haften nicht für Sachschäden, die während der Vorstellung durch leichte Fahrlässigkeit entstehen. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Sicherung von Gegenständen im Veranstaltungsbereich.

4. Abbruch der Show bei Fehlverhalten:

Die Künstlerinnen und Künstler sind berechtigt, die Vorstellung sofort abzubrechen, wenn Gäste sich respektlos verhalten oder die Durchführung der Show behindern. Dies umfasst insbesondere:

  1. Desinteresse oder negativ geäußertes Verhalten,

  2. Trunkenheit, Beleidigungen oder Bedrohungen,

  3. physische Bedrängnis oder sexuelle Übergriffe, wie z. B. unerlaubtes Berühren von Brust- oder Intimbereichen.

In solchen Fällen bleibt der vereinbarte Betrag vollständig zahlungspflichtig. Ein Anspruch auf Preisminderung oder Erstattung besteht nicht.

§ 7 Preise, Zahlungsmodalitäten und Konditionen

1. Preisfestlegung und Vertragsabwicklung:

Die Preise richten sich nach der Art der Veranstaltung, der Auswahl des Künstlers oder der Künstlerin, dem Umfang der Show sowie dem gewählten Kostüm. Die endgültige Preisvereinbarung erfolgt im Rahmen der Auftragsbesprechung und wird mit der schriftlichen Bestätigung verbindlich. Im vereinbarten Preis sind auch die Fahrtkosten des Künstlers oder der Künstlerin enthalten.

Für Privatkunden übernimmt die Agentur ausschließlich die Vermittlung und stellt keine eigenen Rechnungen aus. Die finanzielle Abwicklung erfolgt direkt zwischen dem Kunden und dem Künstler. In diesem Fall stellt die Agentur dem Künstler eine Rechnung über die vereinbarte Vermittlungsprovision aus und ist nur für die Versteuerung dieser Provision verantwortlich.

Für Geschäftskunden stellt die Agentur Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer gemäß § 19 Abs. 2 UStG aus. Diese sind sofort und ohne Abzüge zu begleichen, sofern keine abweichenden Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden.

Zahlungsoptionen:

  1. Vollständige Vorauszahlung per Überweisung an die Agentur.

  2. Teilzahlung vorab per Überweisung an die Agentur, mit Restzahlung vor Ort direkt an den Künstler.

  3. Bezahlung des gesamten Betrages vor Ort direkt an den Künstler.

Die Wahl der Zahlungsoption liegt bei der Agentur und wird dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt.

Wenn keine Vorauszahlung an die Agentur erfolgt, trägt der Künstler die alleinige Verantwortung für die steuerliche Abwicklung der erhaltenen Beträge. Für alle Zahlungen, die direkt an den Künstler geleistet werden, ist dieser verpflichtet, dem Kunden auf Wunsch eine Quittung auszustellen. Außerdem obliegt dem Künstler in solchen Fällen die Ausstellung einer Rechnung sowie die vollständige Versteuerung der erhaltenen Beträge.

2. Zahlung vor Beginn der Vorstellung:

Die Bezahlung ist spätestens vor Beginn der Vorstellung in bar direkt an den jeweiligen Künstler oder die jeweilige Künstlerin zu leisten. Der Kunde ist verpflichtet, den vollständigen Betrag rechtzeitig vor der Darbietung zu übergeben.

3. Konsequenzen bei Nichtzahlung:

Erfolgt die Zahlung nicht wie vereinbart, ist die Agentur berechtigt, eine Mahnung zu erteilen. Bleibt die Zahlung auch nach der Mahnung aus, kann die Agentur ein Inkassounternehmen mit der Einziehung der Forderung beauftragen. Alle daraus resultierenden Kosten und Gebühren trägt der Kunde.

§ 8 Reklamationen und Haftung

1. Reklamationen:

  • Reklamationen sind unverzüglich nach der Show der Agentur mitzuteilen, wobei die Gründe für die Beanstandung detailliert darzulegen sind. Die Agentur übernimmt keine Verantwortung für die inhaltliche Gestaltung oder den Ablauf der Show, eine eventuelle Unzufriedenheit des Kunden mit der Darbietung oder eine Verkürzung der Showdauer.

  • Sollte der gebuchte Künstler aus eigenem Verschulden die Show versäumen oder nicht rechtzeitig erscheinen, liegt die Verantwortung ausschließlich beim Künstler und nicht bei der Agentur. Ansprüche des Kunden sind in einem solchen Fall direkt an den Künstler zu richten.

2. Vermittlerrolle der Agentur:

Die Agentur tritt ausschließlich als Vermittler zwischen dem Künstler und dem Kunden auf. Vertragsparteien sind der Künstler und der Kunde. Die Agentur erhält vom Künstler eine Vermittlungsprovision und ist nicht in die vertraglichen Verpflichtungen zwischen den Parteien eingebunden. Der Künstler agiert als selbstständiger Dienstleister und ist nicht bei der Agentur angestellt. Die Verantwortung für das Handeln des Künstlers liegt ausschließlich bei diesem; eine Haftung der Agentur für das Verhalten des Künstlers ist ausgeschlossen.

3. Haftungsausschluss für besondere Vorkommnisse:

Die Agentur haftet nicht für besondere Vorkommnisse, die im Zusammenhang mit ihrer Vermittlung oder den Leistungen der vermittelten Personen stehen. Insbesondere ist eine Haftung für Verluste, entgangene Gewinne, Ansprüche Dritter oder sonstige Folgeschäden ausgeschlossen.

4. Haftungsbeschränkung der Agentur:

  1. Die Haftung der Agentur beschränkt sich ausschließlich auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit im Rahmen ihrer eigenen Dienstleistungserbringung. Diese Beschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

  2. Für Schäden, die durch den Künstler während der Darbietung entstehen, haftet ausschließlich der Künstler.

5. Selbstständigkeit der Künstler:

Die von der Agentur vermittelten Künstler sind als selbstständige Dienstleister tätig. Es besteht kein Arbeitsverhältnis zwischen den Künstlern und der Agentur. Jeder Künstler ist eigenverantwortlich für die Abführung von Steuern, Sozialabgaben und Versicherungsbeiträgen. Ebenso trägt der Künstler allein die Verantwortung für seine Handlungen, Showdarbietungen und deren Ablauf, wodurch eine Haftung der Agentur aus dem vermittelten Rechtsverhältnis ausgeschlossen ist.

6. Verzögerungen des Künstlerauftritts:

Eine Verzögerung des Auftritts des Künstlers um bis zu 60 Minuten nach dem geplanten Showbeginn, bedingt durch schlechtes Wetter, eine unmittelbar vorhergehende Veranstaltung oder erhöhtes Verkehrsaufkommen, ist vom Auftraggeber zu akzeptieren.

§ 9 Jugendschutz

  1. Der Zugang zur Veranstaltung ist ausschließlich Personen ab 18 Jahren gestattet. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Einhaltung dieser Altersbeschränkung sicherzustellen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Minderjährigen den Zutritt zu verwehren.

  2. Die Stripperin-Girlstrip-Frankfurt haftet nicht für Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz, die auf eine unzureichende Kontrolle oder Organisation durch den Auftraggeber zurückzuführen sind. Jegliche Schadensersatzforderungen oder rechtlichen Ansprüche gegen die Stripperin-Girlstrip-Frankfurt im Zusammenhang mit einem Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz sind ausgeschlossen, sofern der Zutritt Minderjähriger nicht durch die Stripperin-Girlstrip-Frankfurt verschuldet wurde.

  3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Stripperin-Girlstrip-Frankfurt von allen Schäden, Kosten oder rechtlichen Folgen freizustellen, die durch eine Verletzung des Jugendschutzgesetzes entstehen, wenn Minderjährige, deren Zutritt nicht von der Stripperin-Girlstrip-Frankfurt zu verantworten ist, an der Veranstaltung teilnehmen.

§ 10 GEMA-Gebühren, KSK und Versicherungen

  1. Die Verantwortung für die Anmeldung und Entrichtung von GEMA-Gebühren bei öffentlichen Veranstaltungen liegt ausschließlich beim Auftraggeber bzw. Veranstalter. Die Stripperin-Girlstrip-Frankfurt übernimmt keine Haftung für Verstöße gegen die Verpflichtungen zur Zahlung von GEMA-Gebühren.

  2. Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, alle Abgaben an die Künstlersozialkasse (KSK) gemäß den gesetzlichen Bestimmungen eigenständig zu melden und abzuführen, sofern er selbst dazu verpflichtet ist. Die Stripperin-Girlstrip-Frankfurt übernimmt keine Haftung für eine fehlende oder unvollständige Abgabe der entsprechenden Beiträge.

  3. Darüber hinaus obliegt es dem Auftraggeber, sicherzustellen, dass alle für die Veranstaltung notwendigen Versicherungen, wie z. B. Veranstalterhaftpflichtversicherungen, rechtzeitig abgeschlossen werden. Die Stripperin-Girlstrip-Frankfurt übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unzureichenden Versicherungsschutz entstehen. Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, sich über die jeweiligen Anforderungen und Risiken im Zusammenhang mit der Veranstaltung zu informieren und entsprechend abzusichern.

§ 11 Fotos, Videos und weitere Vereinbarungen zur Veranstaltung

1. Wahrung der Persönlichkeitsrechte:

  • Der Kunde ist verpflichtet, die Persönlichkeitsrechte der Künstlerinnen und Künstler zu respektieren. Foto- und Videoaufnahmen während der Veranstaltung sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Stripperin-Girlstrip-Frankfurt oder der jeweiligen Künstlerinnen und Künstler gestattet.

  • Die Nutzung von Handys, Kameras und anderen Aufnahmegeräten während der Show ist untersagt, um unbefugte Aufnahmen zu verhindern. Bei Zuwiderhandlungen ist die Künstlerin/der Künstler berechtigt, den Auftritt sofort abzubrechen. In diesem Fall bleibt der Kunde verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Kosten vollständig zu zahlen. Zusätzlich kann eine Vertragsstrafe gemäß § 17 Vertragsstrafe erhoben werden.

2. Aufnahmen für Werbezwecke:

Foto- und Videoaufnahmen, die von der Agentur oder den Künstlern während der Veranstaltung erstellt oder genehmigt wurden, können der Stripperin-Girlstrip-Frankfurt auf Anfrage kostenlos für eigene Werbezwecke zur Verfügung gestellt werden.

3. Verbot der Veröffentlichung:

Die Anfertigung, Verbreitung, Nutzung und Veröffentlichung von Bild- oder Videoaufnahmen der Künstlerinnen und Künstler, insbesondere auf Videoportalen, Internetplattformen oder in sozialen Medien, ist ausschließlich mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Stripperin-Girlstrip-Frankfurt sowie der jeweiligen Künstlerin oder des jeweiligen Künstlers erlaubt. Jegliche unbefugte Veröffentlichung ist ausdrücklich untersagt.

  • Folgen unbefugter Veröffentlichung:
    Sollte der Kunde oder ein Dritter, der durch den Kunden Zugang zur Veranstaltung erhalten hat, Bild- oder Videoaufnahmen ohne Erlaubnis veröffentlichen und der Künstlerin dadurch ein Schaden entstehen (z. B. Kündigung, Rufschädigung, Verletzung der Persönlichkeitsrechte oder Urheberrechte), haftet der Kunde in vollem Umfang für die daraus resultierenden Schäden.

  • Haftung für Schadensersatz:
    Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche direkten und indirekten Schäden zu ersetzen, die durch die unbefugte Veröffentlichung entstehen. Dies umfasst insbesondere:

  • Finanzielle Schäden, wie Einkommensverluste oder Kosten für Rechtsberatung,

  • Entschädigung für immaterielle Schäden (z. B. Rufschädigung),

  • Vertragsstrafen oder Forderungen Dritter, die aus der Verletzung des Urheber- oder Persönlichkeitsrechts resultieren.

  • Vertragsstrafe:
    Für jeden Fall der unbefugten Veröffentlichung wird eine angemessene Vertragsstrafe fällig, deren Höhe von der Stripperin-Girlstrip-Frankfurt festgelegt wird und im Streitfall gerichtlich überprüft werden kann. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt hiervon unberührt.

  • Rechtliche Schritte:
    Die Stripperin-Girlstrip-Frankfurt und Künstler/innen behalten sich das Recht vor, bei unbefugter Veröffentlichung rechtliche Schritte einzuleiten, einschließlich zivilrechtlicher und strafrechtlicher Maßnahmen.

4. Verbot eigenständiger Vertragsverhandlungen:

  • Den Kunden ist es untersagt, eigenständig Vertragsverhandlungen mit den von der Stripperin-Girlstrip-Frankfurt vermittelten Künstlerinnen und Künstlern zu führen oder diese ohne vorherige Zustimmung der Agentur direkt zu engagieren.

  • Bei Verstößen gegen diese Regelung behält sich die Stripperin-Girlstrip-Frankfurt das Recht vor, Schadensersatz geltend zu machen und rechtliche Schritte einzuleiten.

§ 12 Vertragsstrafe

Bei einem Verstoß gegen die AGB (z. B. unbefugte Veröffentlichung von Bild- oder Videoaufnahmen, eigenständige Vertragsverhandlungen mit Künstlern) behält sich die Agentur das Recht vor, eine angemessene Vertragsstrafe zu fordern.

Höhe der Vertragsstrafe: Die Höhe wird individuell festgelegt, orientiert sich an der Schwere des Verstoßes und wird im Streitfall gerichtlich überprüft.

Zusätzlich: Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt davon unberührt.

§ 13 Datenschutz

Die Stripperin-Girlstrip-Frankfurt erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten der Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Personenbezogene Daten werden nur für die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen oder mit ausdrücklicher Einwilligung des Kunden verwendet. Kunden haben das Recht, jederzeit Auskunft über die gespeicherten Daten zu verlangen sowie deren Löschung oder Berichtigung zu beantragen.

§ 14 Schlussbestimmungen

  1. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verpflichten sich die Parteien, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem ursprünglichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung so weit wie möglich entspricht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Es gilt deutsches Recht.

  2. Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Davon unberührt bleiben jedoch die gesetzlichen Regelungen zur Einschränkung der Rechtswahl sowie die zwingenden Vorschriften des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

  3. Die Europäische Kommission bietet eine Plattform zur Online-Streitbeilegung an, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr erreichbar ist. Die Agentur ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 15 Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort aller Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz der Agentur in Saarbrücken.

  2. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Saarbrücken, sofern beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind oder der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

  3. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand gemäß den Bestimmungen der Zivilprozessordnung (ZPO).

§ 16 Urheberrecht

Die Inhalte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der gesamten Website sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwendung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Nutzung der Inhalte, unabhängig von Form und Zweck, bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Stripperin-Girlstrip-Frankfurt und ihres Betreibers. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.